Magistergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluß der Magisterstudien verliehen werden. Sie lauten „Magistra .'' beziehungsweise „Magister .'', abgekürzt jeweils „Mag. .'', mit dem in der Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers über die Umwandlung (§ 11a) festgelegten Zusatz. In den Studienrichtungen, für die in der Anlage 1 der Diplomgrad „Diplom-Ingenieurin'' beziehungsweise „Diplom-Ingenieur'' festgelegt ist, lauten auch die Magistergrade „Diplom-Ingenieurin'' beziehungsweise „Diplom-Ingenieur''.Magistergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluß der Magisterstudien verliehen werden. Sie lauten „Magistra .'' beziehungsweise „Magister .'', abgekürzt jeweils „Mag. .'', mit dem in der Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers über die Umwandlung (Paragraph 11 a,) festgelegten Zusatz. In den Studienrichtungen, für die in der Anlage 1 der Diplomgrad „Diplom-Ingenieurin'' beziehungsweise „Diplom-Ingenieur'' festgelegt ist, lauten auch die Magistergrade „Diplom-Ingenieurin'' beziehungsweise „Diplom-Ingenieur''.