(6)Absatz 6,Nimmt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines ein Fahrzeug der Klasse C, dessen höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5 t beträgt und das unter § 1 Abs. 3 zweiter Satz fällt, in Betrieb und lenkt es, gilt § 20 Abs. 5 nicht. Nimmt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines ein Fahrzeug der Klasse D, das unter § 1 Abs. 3 zweiter Satz fällt in Betrieb und lenkt es, gilt § 21 Abs. 3 nicht.Nimmt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines ein Fahrzeug der Klasse C, dessen höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5 t beträgt und das unter Paragraph eins, Absatz 3, zweiter Satz fällt, in Betrieb und lenkt es, gilt Paragraph 20, Absatz 5, nicht. Nimmt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines ein Fahrzeug der Klasse D, das unter Paragraph eins, Absatz 3, zweiter Satz fällt in Betrieb und lenkt es, gilt Paragraph 21, Absatz 3, nicht.