zur Evidenthaltung der wegen Verstößen gegen dieses Bundesgesetz anhängigen Verfahren, der Verurteilungen und Straferkenntnisse, der über beschlagnahmte oder eingezogene Vorräte an Suchtmitteln oder Drogenausgangsstoffen getroffenen Entscheidungen und Verfügungen sowie der gesundheitsbehördlichen Begutachtungen wegen Suchtgiftmissbrauchs ein Suchtmittelregister und