Seine Exzellenz, der Herr Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Exzellenz, der Herr Präsident der Argentinischen Republik, vom Wunsche beseelt, das Anwendungsgebiet der Gesetzgebung ihrer Staaten zugunsten ihrer Staatsangehörigen, betreffend Entschädigung für Arbeitsunfälle, zu erweitern, beschließen zu diesem Zwecke, ein Übereinkommen abzuschließen, und ernennen zu ihren Bevollmächtigten, und zwar:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten übereingekommen sind wie folgt: