Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
-
Anlagen
-
-
schematische Karte Aserbaidschans
Datum der Kundmachung
09.11.2005
Typ
Kundmachung
Kurztitel
Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Titel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Einbringende Stelle
BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)
Dokumentnummer
BGBLA_2005_III_191