Bundesrecht konsolidiert

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Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 71/1996

Typ

Vertrag – Lettland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1996

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

25.06.1992

Index

59/10 Handelsabkommen

Beachte

Das Abkommen gilt durch den Beitritt Lettlands zur EU als beendet (vgl. BGBl. III Nr. 42/2004).

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 71/1996 (NR: GP XIX RV 35 AB 102 S. 20. BR: AB 4980 S. 596.)

Sprachen

Deutsch, Lettisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Lettland, im folgenden „Vertragsparteien” genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. bzw. 27. November 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Februar 1996 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

Außenhandelsbeziehung

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014

Gesetzesnummer

10007788

Dokumentnummer

NOR11007926

Alte Dokumentnummer

N5199653505J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/71/P0/NOR11007926

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