Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn Art. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 698/1996

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.12.1996

Außerkrafttretensdatum

24.07.1997

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,50, führt in der Folge durch den Kienbergtunnel, überführt sodann die B 139 Pyhrnpaß Straße, verläuft anschließend durch den Hungerbichltunnel und bindet bei km 28,00 in den mit Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1989, verordneten Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10012595

Dokumentnummer

NOR12156748

Alte Dokumentnummer

N9199644047L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/698/A1/NOR12156748

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