Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn
Bundesgesetzblatt Nr. 698 aus 1996,
römisch fünf
Artikel eins
11.12.1996
24.07.1997
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,50, führt in der Folge durch den Kienbergtunnel, überführt sodann die B 139 Pyhrnpaß Straße, verläuft anschließend durch den Hungerbichltunnel und bindet bei km 28,00 in den mit Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1989, verordneten Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Micheldorf in Oberösterreich und Klaus an der Pyhrnbahn aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
09.03.2026
10012595
NOR12156748
N9199644047L