Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen
Typ
Vertrag – Armenien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.02.1997
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
26.04.1994
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Armenien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
StF:
BGBl. Nr. 693/1996 (NR: GP XIX
RV 31 AB 98 S. 20. BR:
AB 4976 S. 596.)
Sprachen
Armenisch, Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Armenien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische, technisch-wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Februar 1997 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Februar 1997 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015
Gesetzesnummer
10007856
Dokumentnummer
NOR11007997
Alte Dokumentnummer
N5199659496J