Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Bestimmung der Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
15.11.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für
Haushaltsgeräte der im Abs. 2 angeführten Familien, die im Leerlauf oder bei üblicher Belastung einen größeren A-bewerteten Schalleistungspegel als 80 dB entwickeln,Haushaltsgeräte der im Absatz 2, angeführten Familien, die im Leerlauf oder bei üblicher Belastung einen größeren A-bewerteten Schalleistungspegel als 80 dB entwickeln,
und
nicht unter die Z 1 fallende Haushaltsgeräte der im Abs. 2 angeführten Familien nach Maßgabe des § 72 Abs. 3 GewO 1994.nicht unter die Ziffer eins, fallende Haushaltsgeräte der im Absatz 2, angeführten Familien nach Maßgabe des Paragraph 72, Absatz 3, GewO 1994.
(2)Absatz 2,Unter diese Verordnung fallen folgende Familien von Haushaltsgeräten (§ 2 Z 2):Unter diese Verordnung fallen folgende Familien von Haushaltsgeräten (Paragraph 2, Ziffer 2,):
Kühl- und Gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte,
Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie entsprechende Kombinationsgeräte,
Elektrogeräte zur Zubereitung oder Verarbeitung von Lebensmitteln (wie Backöfen und Mixer),
elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung und zur Warmwasserspeicherung,
Gasgeräte zur Warmwasserbereitung und zur Warmwasserspeicherung,
elektrische Wartungs- und Reinigungsgeräte (wie Staubsauger).
(3)Absatz 3,Diese Verordnung gilt nicht für
Geräte, Einrichtungen oder Maschinen, die ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt sind,
Geräte, die feste Bestandteile eines Gebäudes oder der Installationen eines Gebäudes sind, zB Klima-, Heizungs- oder Lüftungsanlagen ausgenommen Haushaltsventilatoren, Dunstabzugshauben und freistehende Heizgeräte, Ölbrenner für Zentralheizungen sowie Pumpen für Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen,
Bestandteile von Einrichtungen, wie Motoren,
elektroakustische Geräte.
Schlagworte
Kühlgerät, Wartungsgerät, Klimaanlage, Heizungsanlage
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2022
Gesetzesnummer
10007771
Dokumentnummer
NOR12087267
Alte Dokumentnummer
N5199643753L