Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)
Typ
Vertrag – Slowenien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.11.1996
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
21.09.1995
Index
49/04 Grenzverkehr
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BENÜTZUNG ZWEIER TEILE DES SLOWENISCHEN STAATSGEBIETES IM BEREICH DES SKIGEBIETES „DREILÄNDERECK“
StF:
BGBl. Nr. 594/1996 (NR: GP XX
RV 8 AB 35 S. 8. BR:
AB 5143 S. 610.)
Sprachen
Deutsch, Slowenisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben in dem Bestreben, im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen den Wintersport im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“ zu fördern sowie den Grenzübertritt in diesem Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 mit 1. November 1996 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, mit 1. November 1996 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015
Gesetzesnummer
10005988
Dokumentnummer
NOR11006086
Alte Dokumentnummer
N4199658587J