Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Nr. 594 aus 1996,
01.11.1996
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BENÜTZUNG ZWEIER TEILE DES SLOWENISCHEN STAATSGEBIETES IM BEREICH DES SKIGEBIETES „DREILÄNDERECK“
StF: BGBl. Nr. 594/1996 (NR: GP XX RV 8 AB 35 S. 8. BR: AB 5143 S. 610.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, mit 1. November 1996 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben in dem Bestreben, im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen den Wintersport im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“ zu fördern sowie den Grenzübertritt in diesem Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart: