Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lugano-Übereinkommen – Protokoll Nr. 2
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
01.09.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
Artikel 4
(1)Absatz eins,Auf Antrag einer Vertragspartei beruft der Depositarstaat dieses Übereinkommens Sitzungen des Ausschusses zu einem Meinungsaustausch über die Wirkungsweise des Übereinkommens ein, und zwar insbesondere über
die Entwicklung der auf Grund von Artikel 2 Absatz 1 mitgeteilten Rechtsprechung und
die Anwendung von Artikel 57 dieses Übereinkommens.
(2)Absatz 2,Der Ausschuß kann im Lichte dieses Meinungsaustausches auch prüfen, ob eine Revision dieses Übereinkommens in Einzelpunkten angebracht ist, und entsprechende Empfehlungen abgeben.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2026
Gesetzesnummer
10003426
Dokumentnummer
NOR12038867
Alte Dokumentnummer
N2199657724J