Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 342/1996

Typ

Vertrag – Litauen

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften und Institutionen beider Staaten, im folgenden „Unternehmen“ genannt, sowie die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Beteiligungen erleichtern und fördern.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2015

Gesetzesnummer

10007816

Dokumentnummer

NOR12087799

Alte Dokumentnummer

N5199656476J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/342/A1/NOR12087799

Navigation im Suchergebnis