Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Außergewöhnliche Belastungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.12.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: Abs. 1
ab 1. 1. 2002
§ 7 Abs. 3 idF
BGBl. II Nr. 416/2001
Text
§ 2.
(1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei
Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids
70 Euro
Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit .
51 Euro
Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit
42 Euro
pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.
(2) Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 25% sind die angeführten Beträge ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten nach Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 zu berücksichtigen.
Schlagworte
Gallenkrankheit, Leberkrankheit
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022
Gesetzesnummer
10005011
Dokumentnummer
NOR40025031