Zwingende Bestimmungen
§ 18.Paragraph 18,
Von § 4 Abs. 2, § 6, § 7 und § 13 kann nicht zum Nachteil des Auftraggebers abgegangen werden. Von Paragraph 4, Absatz 2,, Paragraph 6,, Paragraph 7 und Paragraph 13, kann nicht zum Nachteil des Auftraggebers abgegangen werden.