Bundesrecht konsolidiert

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Europawahlordnung § 82

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europawahlordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 117/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 82

Inkrafttretensdatum

15.03.1996

Außerkrafttretensdatum

30.06.2007

Abkürzung

EuWO

Index

10/04 Wahlen

Text

Durchführung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten

zum Europäischen Parlament gleichzeitig mit anderen Wahlen

Paragraph 82,
  1. Absatz eins,Eine Durchführung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament gleichzeitig mit anderen allgemeinen Wahlen ist zulässig.
  2. Absatz 2,Es sind jeweils eigene Drucksorten und Wahlurnen zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2011

Gesetzesnummer

10001436

Dokumentnummer

NOR12015736

Alte Dokumentnummer

N1199653933J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/117/P82/NOR12015736

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