Bundesrecht konsolidiert

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Europawahlordnung § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europawahlordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 117/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

15.03.1996

Außerkrafttretensdatum

30.06.2007

Abkürzung

EuWO

Index

10/04 Wahlen

Text

Wahlbehörden

Paragraph 4,

Für die Leitung und Durchführung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament sind die Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde zuständig, die nach der NRWO jeweils im Amt sind.

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2011

Gesetzesnummer

10001436

Dokumentnummer

NOR12015658

Alte Dokumentnummer

N1199653855J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/117/P4/NOR12015658

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