Europawahlordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996,
Paragraph 4
15.03.1996
30.06.2007
Für die Leitung und Durchführung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament sind die Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde zuständig, die nach der NRWO jeweils im Amt sind.