Bundesrecht konsolidiert

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ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 90/1995

Typ

Vertrag – Frankreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

31.12.1998

Unterzeichnungsdatum

27.10.1994

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Titel

(Übersetzung)

VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können
StF: BGBl. Nr. 90/1995

Änderung

Sprachen

Französisch

Gesetzesnummer

10012486

Dokumentnummer

NOR11012788

Alte Dokumentnummer

N9199546649J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/90/P0/NOR11012788

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