Kurztitel

ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 90 aus 1995,

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

31.12.1998

Langtitel

(Übersetzung)

VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können

StF: BGBl. Nr. 90/1995

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 457/1995 (DFB)