Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Passverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
16.06.2006
Außerkrafttretensdatum
30.06.2023
Abkürzung
PassV
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Gewöhnliche Reisepässe werden nach dem Muster der Anlage A ausgestellt; das Format wird mit 8,8 cm x 12,5 cm festgelegt. Die Farbe des Einbandes ist purpurrot, der Paß umfaßt 36 Seiten. Die Seite 2 wird nach dem Bedrucken mit einer Plastikfolie gesichert. Die maschinenlesbare Zone erstreckt sich mit einer Höhe von 2,1 cm entlang des unteren, 12,5 cm langen Randes der Seite 2.
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2021
Gesetzesnummer
10005961
Dokumentnummer
NOR40079168