Passverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 861 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2006,
römisch fünf
Paragraph eins
16.06.2006
30.06.2023
PassV
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Gewöhnliche Reisepässe werden nach dem Muster der Anlage A ausgestellt; das Format wird mit 8,8 cm x 12,5 cm festgelegt. Die Farbe des Einbandes ist purpurrot, der Paß umfaßt 36 Seiten. Die Seite 2 wird nach dem Bedrucken mit einer Plastikfolie gesichert. Die maschinenlesbare Zone erstreckt sich mit einer Höhe von 2,1 cm entlang des unteren, 12,5 cm langen Randes der Seite 2.
23.07.2021
10005961
NOR40079168