ein von der Monopolverwaltung GmbH als Schulungstrafik vorgesehenes Tabakfachgeschäft vergeben werden soll, sich eine der in § 27 Abs. 2 Z 2 angeführten Organisationen bewirbt und dieser das Geschäftslokal allein zur Verfügung steht.ein von der Monopolverwaltung GmbH als Schulungstrafik vorgesehenes Tabakfachgeschäft vergeben werden soll, sich eine der in Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer 2, angeführten Organisationen bewirbt und dieser das Geschäftslokal allein zur Verfügung steht.