Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Transeuropäische Eisenbahn (TER) - Treuhandfonds
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
16.08.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl.
BGBl. III Nr. 95/2000
Titel
Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Kooperationsübereinkommen über den Treuhandfonds samt Anlage und Anhängen
(Übersetzung)
WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHN (TER) KOOPERATIONSÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN TREUHANDFONDS
(NR: GP XVIII
RV 1650 AB 1805 S. 173. BR:
AB 4916 S. 589.)
StF:
BGBl. Nr. 776/1995
Sprachen
Englisch
Vertragsparteien
*ECE 776/1995 *Rumänien 776/1995 *Türkei 776/1995 *Ungarn 776/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Übereinkommen zwischen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) einerseits und den an der TER beteiligten Regierungen andererseits, die hiemit wie folgt übereinkommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. August 1994 bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 16. August 1994 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Exekutivsekretärs der ECE wurde das Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet von der ECE, Ungarn, Rumänien und Türkei.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Anhängen wird genehmigt:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Die Anlage (Transeuropäisches Eisenbahn Kooperationsübereinkommen
(TER) für 1992 - 1996) wurde als Anlage 1 und die ANHÄNGE als
Anlage 2 dokumentiert.
Gesetzesnummer
10005002
Dokumentnummer
NOR11005055
Alte Dokumentnummer
N3199551775J