Transeuropäische Eisenbahn (TER) - Treuhandfonds
Bundesgesetzblatt Nr. 776 aus 1995,
16.08.1994
31.12.2000
Zum Bezugszeitraum vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2000,
Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Kooperationsübereinkommen über den Treuhandfonds samt Anlage und Anhängen
(Übersetzung)
WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHN (TER) KOOPERATIONSÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN TREUHANDFONDS
(NR: GP XVIII RV 1650 AB 1805 S. 173. BR: AB 4916 S. 589.)
StF: BGBl. Nr. 776/1995
idF:
BGBl. III Nr. 95/2000 (Verlängerung)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Anhängen wird genehmigt:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. August 1994 bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 16. August 1994 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Exekutivsekretärs der ECE wurde das Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet von der ECE, Ungarn, Rumänien und Türkei.
Übereinkommen zwischen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) einerseits und den an der TER beteiligten Regierungen andererseits, die hiemit wie folgt übereinkommen: