Bundesrecht konsolidiert

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ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 661/1995

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.09.1995

Außerkrafttretensdatum

30.06.2000

Unterzeichnungsdatum

17.07.1995

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. Art. 1 Z 3.

Titel

(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten StF. BGBl. Nr. 661/1995

Sprachen

Französisch

Vertragsparteien

*Frankreich 661/1995

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist mit 5. September 1995 in Kraft getreten.

Gesetzesnummer

10012538

Dokumentnummer

NOR11012896

Alte Dokumentnummer

N9199550483J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/661/P0/NOR11012896

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