Kurztitel

ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1995,

Inkrafttretensdatum

05.09.1995

Außerkrafttretensdatum

30.06.2000

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel eins, Ziffer 3,

Langtitel

(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten StF. BGBl. Nr. 661/1995

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist mit 5. September 1995 in Kraft getreten.