ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen
Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1995,
05.09.1995
30.06.2000
Zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel eins, Ziffer 3,
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten StF. BGBl. Nr. 661/1995
Die Vereinbarung ist mit 5. September 1995 in Kraft getreten.