Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 567/1995

Typ

Vertrag – Russische Föderation

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Die Republik Österreich und die Russische Föderation gewähren einander die Meistbegünstigung im Umfang von Artikel römisch eins und römisch fünf des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien stimmen überein, daß die Meistbegünstigung sich nicht auf Zugeständnisse oder Vorteile bezieht, die eine der Vertragsparteien gewährt oder gewähren wird:
    1. Litera a
      Nachbarstaaten zur Erleichterung des Grenzverkehrs,
    2. Litera b
      Staaten, die mit ihr einer Zollunion oder einer Zone des freien Handels angehören, die bereits besteht oder in Zukunft geschaffen wird,
    3. Litera c
      Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten oder den Staaten der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
    4. Litera d
      Entwicklungsländern auf Grundlage internationaler Abmachungen.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2015

Gesetzesnummer

10007738

Dokumentnummer

NOR12086759

Alte Dokumentnummer

N5199550223J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/567/A1/NOR12086759

Navigation im Suchergebnis