Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.10.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Republik Österreich und die Russische Föderation gewähren einander die Meistbegünstigung im Umfang von Art. I und V des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).Die Republik Österreich und die Russische Föderation gewähren einander die Meistbegünstigung im Umfang von Artikel römisch eins und römisch fünf des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien stimmen überein, daß die Meistbegünstigung sich nicht auf Zugeständnisse oder Vorteile bezieht, die eine der Vertragsparteien gewährt oder gewähren wird:
Nachbarstaaten zur Erleichterung des Grenzverkehrs,
Staaten, die mit ihr einer Zollunion oder einer Zone des freien Handels angehören, die bereits besteht oder in Zukunft geschaffen wird,
Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten oder den Staaten der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
Entwicklungsländern auf Grundlage internationaler Abmachungen.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Gesetzesnummer
10007738
Dokumentnummer
NOR12086759
Alte Dokumentnummer
N5199550223J