Absatz eins,Die Republik Österreich und die Russische Föderation gewähren einander die Meistbegünstigung im Umfang von Artikel römisch eins und römisch fünf des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).
Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1995,
Artikel eins
01.10.1995