Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über Außenwirtschaftsbeziehungen (Mongolei)
Typ
Vertrag – Mongolei
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.09.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften den Außenhandel und die wirtschaftliche, industrielle, technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien stimmen überein daß insbesondere in folgenden Bereichen gute Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind:
Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Direktinvestitionen in allen Wirtschaftsbereichen,
Förderung von Technologietransfer und Know-how einschließlich angewandter Forschung,
Land- und Forstwirtschaft,
Leder- und Pelzbe- und -verarbeitung,
Agro- und Lebensmittelindustrie, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte,
Revitalisierung, Modernisierung, Ausbau,
Wohn-, Spitals- und Kommunalbauten,
Produktion von Baumaterialien,
pharmazeutische, medizinische und chemische Industrie einschließlich Pflanzenschutz,
Bergbau und Energie;
Aufsuchung, Gewinnung, Be- und Verarbeitung, Vermarktung einschließlich Zusammenarbeit auf Drittmärkten,
Energie;
Ausbau und Revitalisierung des Kraftwerks- und Hochspannungsleitungsnetzes,
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz,
finanzielle und industrielle Dienstleistungen,
Berufsausbildung und Managementschulung,
Organisation und Durchführung von Messen, Ausstellungen, Seminaren; Austausch von Wirtschaftsmissionen und Experten.
(3)Absatz 3,In allen Bereichen der Zusammenarbeit sollen die Projekte grundsätzlich nach den höchsten Standards der Umwelttechnologien verwirklicht werden.
Schlagworte
Pelzbearbeitung, Lederverarbeitung, Agroindustrie, Pelzverarbeitung, Wohnbau, Spitalsbau, Bearbeitung, Umweltschutz, Kraftwerksleitungsnetz, Naturschutz
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Gesetzesnummer
10007736
Dokumentnummer
NOR12086726
Alte Dokumentnummer
N5199550098J