Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.06.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 50 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren vorzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015
Gesetzesnummer
10004984
Dokumentnummer
NOR12054508
Alte Dokumentnummer
N3199548524J