Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds
Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1995,
Paragraph eins
10.06.1995
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 50 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren vorzunehmen.