Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.06.1995

Text

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 50 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren vorzunehmen.