Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kinderradfahrausweis-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
30.11.1994
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Radfahrausweis ist entsprechend der Anlage mit einer Länge von 85 mm und einer Breite von 55 mm auszuführen. An geeigneter Stelle kann das Zeichen einer gemeinnützigen Organisation, die die Herstellung des Ausweises finanziell unterstützt, aufscheinen.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016
Gesetzesnummer
10012452
Dokumentnummer
NOR12155682
Alte Dokumentnummer
N9199442456J