(4)Absatz 4,Erfolgte keine Aufwertung gemäß Abs. 3 können dem nach Abs. 1 oder 2 ermittelten Betrag die Zinsen der zum Erwerb des Grundstückes aufgewendeten Fremdmittel (§ 14 Abs. 1 Z 2 WGG) hinzugerechnet werden. Hat die Bauvereinigung für diesen Zweck Eigenmittel aufgewendet, so dürfen diese höchstens im Ausmaß gemäß § 14 Abs. 1 Z 3 WGG verzinst werden.Erfolgte keine Aufwertung gemäß Absatz 3, können dem nach Absatz eins, oder 2 ermittelten Betrag die Zinsen der zum Erwerb des Grundstückes aufgewendeten Fremdmittel (Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 2, WGG) hinzugerechnet werden. Hat die Bauvereinigung für diesen Zweck Eigenmittel aufgewendet, so dürfen diese höchstens im Ausmaß gemäß Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 3, WGG verzinst werden.