Bundesrecht konsolidiert

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Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule Anl. 1/04

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 895/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/04

Inkrafttretensdatum

01.09.1995

Außerkrafttretensdatum

03.10.2000

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4)

Text

Anlage A4B

--------------

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE

                           I. STUNDENTAFEL

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

A. Pflichtgegenstände *1)                               Summe  tungs-

                                      Semester                 gruppe

                                 1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

Kernbereich

1. Religion ................    1     1     1     1        4   (III)

2. Englisch einschließlich

2. Englisch einschließlich

    Wirtschaftssprache ......    2     2     2     2        8     I

3. Zweite lebende

    Fremdsprache

    einschließlich

    Wirtschaftssprache *2) ..    4     4     4     4       16     I

4. Ökologie und Warenlehre .    1     1                    2    III

5. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............    1     1     1     1        4     I

6. Betriebswirtschaft ......    4     4     4     4       16     I

7. Betriebswirtschaftliche

    Übungen und

    Projektmanagement *3) ...    2     2                    4     I

8. Rechnungswesen *3) ......    5     5     5     5       20     I

9. Wirtschaftsinformatik ...    2     2                    4     I

10. Textverarbeitung *3) ....    3     3                    6    III

11. Politische Bildung und

    Recht ...................                2     2        4    III

12. Volkswirtschaft .........                2     2        4    III

Erweiterungsbereich

13. Ausbildungsschwerpunkte

    *4) .....................                4     4        8     I

13.1 Marketing und

     internationale

     Geschäftstätigkeit oder

13.2 Controlling und

     Jahresabschluß oder

13.3 Wirtschaftsinformatik

     und betriebliche

     Organisation

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl ...   25    25    25    25      100

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

B. Freigegenstände *1)                                  Summe  tungs-

                                      Semester                 gruppe

                                 1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

1. Psychologie

    (Betriebspsychologie) ...                2     2        4    III

2. Wirtschaftsgeographie ...    2     2     2     2        8   (III)

3. Wirtschaftsinformatik ...                2     2        4     I

4. Besondere

    Betriebswirtschaft *5) ..                2     2        4     I

5. Fremdsprachige

    Textverarbeitung *3) ....                2     2        4    III

6. Stenotypie ..............                2     2        4    (V)

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

C. Unverbindliche Übungen *1)                           Summe  tungs-

                                      Semester                 gruppe

                                 1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

1. Einführung in die Praxis

    des wissenschaftlichen

    Arbeitens ...............                2     2        4    III

2. Rhetorik ................    2     2     2     2        8    IV

3. Zeitgenössische Kultur ..    2     2     2     2        8    IVa

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

D. Förderunterricht *1) *6)                                    tungs-

                                      Semester                 gruppe

                                 1.    2.    3.    4.

---------------------------------------------------------------------

1. Englisch einschließlich

    Wirtschaftssprache ......    2     2     2     -              I

2. Zweite lebende

    Fremdsprache

    einschließlich

    Wirtschaftssprache *2) ..    2     2     2     -              I

3. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............    2     2     2     -              I

4. Betriebswirtschaft ......    2     2     2     -              I

5. Rechnungswesen *3) ......    2     2     2     -              I

6. Wirtschaftsinformatik ...    2     2                          I

7. Textverarbeitung *3) ....    2     2                         III

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. Ziffer eins
    Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg für Berufstätige an Handelsakademien hat die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen anderer Art, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, das berufsspezifische Bildungsgut der Handelsakademie ergänzend zu vermitteln.

  1. Ziffer 2
    Didaktische Grundsätze

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie für Berufstätige unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Kollegs für Berufstätige (siehe Anlage A1B).

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 3
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 4
    ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 5
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

6. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 7
    BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    fachliche und soziale Kompetenz erwerben,
  • Strichaufzählung
    seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können,
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig bearbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese vertreten können,
  • Strichaufzählung
    die Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen,
  • Strichaufzählung
    durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, durchschauen und entsprechend handeln,
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen und
  • Strichaufzählung
    gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und einzeln oder im Team durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Semester:
Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:
Kommunikationsarten.
Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Behörden.
Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von fachbezogenen
Gesprächen.
Grundlagen der Präsentation.
Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken.
Präsentationstechniken.
Verhandlungstaktik.
Kreativitätstechniken.
Praktische Geschäftsfälle in den Bereichen
  • Strichaufzählung
    Administration,
  • Strichaufzählung
    Rechnungswesen,
  • Strichaufzählung
    Beschaffung,
  • Strichaufzählung
    Leistungserstellung,
  • Strichaufzählung
    Absatz
unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
  1. Ziffer 2
    Semester:
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Steuerung.
Abwicklung eines betriebswirtschaftlichen Projektes (Ideenfindung, Ablaufplanung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation; Stärken-, Schwächenanalyse).

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 9
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

10. TEXTVERARBEITUNG

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 11
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

12. VOLKSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien. (A4)

  1. Ziffer 13
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

13.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

13.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

13.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

B. FREIGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer eins
    PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 2
    WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 3
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 4
    BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 5
    FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

6. STENOTYPIE

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

  1. Ziffer eins
    EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

2. RHETORIK

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

  1. Ziffer 3
    ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

D. FÖRDERUNTERRICHT

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).

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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt römisch drei; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.

*5) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (Semester) - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR12109933

Alte Dokumentnummer

N6199445835J

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