Anlage A4B
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LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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Kernbereich
1. Religion ................ 1 1 1 1 4 (III)
2. Englisch einschließlich
2. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 8 I
3. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 4 4 4 4 16 I
4. Ökologie und Warenlehre . 1 1 2 III
5. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. 1 1 1 1 4 I
6. Betriebswirtschaft ...... 4 4 4 4 16 I
7. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 4 I
8. Rechnungswesen *3) ...... 5 5 5 5 20 I
9. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 4 I
10. Textverarbeitung *3) .... 3 3 6 III
11. Politische Bildung und
Recht ................... 2 2 4 III
12. Volkswirtschaft ......... 2 2 4 III
Erweiterungsbereich
13. Ausbildungsschwerpunkte
*4) ..................... 4 4 8 I
13.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
13.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
13.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
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Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 25 25 100
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Psychologie
(Betriebspsychologie) ... 2 2 4 III
2. Wirtschaftsgeographie ... 2 2 2 2 8 (III)
3. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 4 I
4. Besondere
Betriebswirtschaft *5) .. 2 2 4 I
5. Fremdsprachige
Textverarbeitung *3) .... 2 2 4 III
6. Stenotypie .............. 2 2 4 (V)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... 2 2 4 III
2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 8 IV
3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 8 IVa
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
D. Förderunterricht *1) *6) tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 - I
2. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 - I
3. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. 2 2 2 - I
4. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 - I
5. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 - I
6. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 I
7. Textverarbeitung *3) .... 2 2 III
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Das Kolleg für Berufstätige an Handelsakademien hat die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen anderer Art, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, das berufsspezifische Bildungsgut der Handelsakademie ergänzend zu vermitteln.
Es gelten die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie für Berufstätige unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Kollegs für Berufstätige (siehe Anlage A1B).
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
6. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
fachliche und soziale Kompetenz erwerben,
seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können,
betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig bearbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese vertreten können,
die Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen,
durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, durchschauen und entsprechend handeln,
Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen und
gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und einzeln oder im Team durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Betriebliche Kommunikation und persönliche Arbeitstechniken:
Kommunikationsarten.
Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Behörden.
Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von fachbezogenen
Gesprächen.
Grundlagen der Präsentation.
Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken.
Präsentationstechniken.
Verhandlungstaktik.
Kreativitätstechniken.
Praktische Geschäftsfälle in den Bereichen
unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Steuerung.
Abwicklung eines betriebswirtschaftlichen Projektes (Ideenfindung, Ablaufplanung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation; Stärken-, Schwächenanalyse).
8. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
10. TEXTVERARBEITUNG
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
12. VOLKSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien. (A4)
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
13.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
13.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
13.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
B. FREIGEGENSTÄNDE
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
6. STENOTYPIE
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
2. RHETORIK
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
D. FÖRDERUNTERRICHT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt römisch drei; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*5) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (Semester) - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.