Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,
römisch fünf
Anlage eins /, 04
01.09.1995
03.10.2000
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4,)
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LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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Kernbereich
1. Religion ................ 1 1 1 1 4 (III)
2. Englisch einschließlich
2. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 8 I
3. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 4 4 4 4 16 I
4. Ökologie und Warenlehre . 1 1 2 III
5. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. 1 1 1 1 4 I
6. Betriebswirtschaft ...... 4 4 4 4 16 I
7. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 4 I
8. Rechnungswesen *3) ...... 5 5 5 5 20 I
9. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 4 I
10. Textverarbeitung *3) .... 3 3 6 III
11. Politische Bildung und
Recht ................... 2 2 4 III
12. Volkswirtschaft ......... 2 2 4 III
Erweiterungsbereich
13. Ausbildungsschwerpunkte
*4) ..................... 4 4 8 I
13.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
13.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
13.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
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Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 25 25 100
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Psychologie
(Betriebspsychologie) ... 2 2 4 III
2. Wirtschaftsgeographie ... 2 2 2 2 8 (III)
3. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 4 I
4. Besondere
Betriebswirtschaft *5) .. 2 2 4 I
5. Fremdsprachige
Textverarbeitung *3) .... 2 2 4 III
6. Stenotypie .............. 2 2 4 (V)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen *1) Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... 2 2 4 III
2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 8 IV
3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 8 IVa
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
D. Förderunterricht *1) *6) tungs-
Semester gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 - I
2. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 - I
3. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. 2 2 2 - I
4. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 - I
5. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 - I
6. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 I
7. Textverarbeitung *3) .... 2 2 III
römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Das Kolleg für Berufstätige an Handelsakademien hat die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen anderer Art, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, das berufsspezifische Bildungsgut der Handelsakademie ergänzend zu vermitteln.
Es gelten die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie für Berufstätige unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Kollegs für Berufstätige (siehe Anlage A1B).
römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).
römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
6. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
8. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
10. TEXTVERARBEITUNG
12. VOLKSWIRTSCHAFT
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
13.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
13.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
13.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).
B. FREIGEGENSTÄNDE
6. STENOTYPIE
2. RHETORIK
D. FÖRDERUNTERRICHT
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt römisch drei; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*5) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (Semester) - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
27.12.2019
10008944
NOR12109933
N6199445835J