Bundesrecht konsolidiert

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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Art. 1

Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 882/1994

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

16.11.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

39/05 Zollbegünstigungen

Text

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Wirtschaftsminister Tunesiens andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des ergänzenden Briefwechsels Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1976, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1977,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 24. Juni 1994 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.

Gesetzesnummer

10004886

Dokumentnummer

NOR12053508

Alte Dokumentnummer

N3199424201L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/882/A1/NOR12053508

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