Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 849/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.04.1994

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG REPUBLIK ÖSTERREICH UND REGIERUNG DER REPUBLIK DER DER UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IN DER BERUFLICHEN BILDUNG UND ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON BERUFLICHEN PRÜFUNGSZEUGNISSEN
StF: BGBl. Nr. 849/1994 (NR: GP XVIII RV 1572 AB 1631 S. 166. BR: AB 4801 S. 587.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,

  • Strichaufzählung
    im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
  • Strichaufzählung
    in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
  • Strichaufzählung
    im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, des Abkommens wurden am 5. bzw. 23. August 1994 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8, mit 1. Oktober 1994 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017

Gesetzesnummer

10009956

Dokumentnummer

NOR30006993

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/849/P0/NOR30006993

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