Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 849/1994

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

06.04.1994

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG REPUBLIK ÖSTERREICH UND REGIERUNG DER
REPUBLIK DER DER UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IN DER BERUFLICHEN
BILDUNG UND ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GLEICHWERTIGKEIT
VON BERUFLICHEN PRÜFUNGSZEUGNISSEN
(NR: GP XVIII RV 1572 AB 1631 S. 166. BR: AB 4801 S. 587.)
StF: BGBl. Nr. 849/1994

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,

  • Strichaufzählung
    im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
  • Strichaufzählung
    in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
  • Strichaufzählung
    im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten,
sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, des Abkommens wurden am 5. bzw. 23. August 1994 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8, mit 1. Oktober 1994 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage, dessen

Artikel 3 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017

Gesetzesnummer

10009956

Dokumentnummer

NOR11010156

Alte Dokumentnummer

N7199441964J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/849/P0/NOR11010156

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