Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Art. 2

Kurztitel

Beitritt Österreichs zur Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 744/1994

Typ

BVG

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

10.09.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

10/15 Europäische Integration

Text

Artikel römisch zwei

Der Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union darf nur mit Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates hiezu abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2022

Gesetzesnummer

10001317

Dokumentnummer

NOR12014879

Alte Dokumentnummer

N1199423714L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/744/A2/NOR12014879

Navigation im Suchergebnis