Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Nr. 744 aus 1994,
BVG
Artikel 2
10.09.1994
10/15 Europäische Integration
Der Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union darf nur mit Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates hiezu abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
17.11.2022
10001317
NOR12014879
N1199423714L