Die Republik Österreich, nachstehend als „Österreich'' bezeichnet,
und
das Europäische Hochschulinstitut, nachstehend als „Institut'' bezeichnet,
in dem Wunsch, die Vertiefung der Kenntnisse in Bereichen zu fördern, die von besonderem Interesse für die Entwicklung Europas, vor allem für seine Kultur, sein Recht, seine Wirtschaft und seine Institutionen sind,
in dem Wunsch, die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu unterstützen und gemeinsame Forschungsbestrebungen anzuregen,
im Hinblick auf die Befugnis des Europäischen Hochschulinstituts, nach Artikel 3 Absatz 3 des Übereinkommens über die Gründung dieses Instituts Übereinkünfte mit Staaten und internationalen Organisationen zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen: