Bundesrecht konsolidiert

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Kooperationsabkommen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kooperationsabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 741/1994 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 60/1998

Typ

Vertrag – Eu. Hochschulinstitut

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

30.09.1998

Unterzeichnungsdatum

05.10.1992

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Beachte

Zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 60/1998.

Titel

Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut
(NR: GP XVIII RV 1228 AB 1266 S. 133. BR: AB 4651 S. 575.)
StF: BGBl. Nr. 741/1994

Änderung

Sprachen

Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich, nachstehend als „Österreich'' bezeichnet,

und

das Europäische Hochschulinstitut, nachstehend als „Institut'' bezeichnet,

in dem Wunsch, die Vertiefung der Kenntnisse in Bereichen zu fördern, die von besonderem Interesse für die Entwicklung Europas, vor allem für seine Kultur, sein Recht, seine Wirtschaft und seine Institutionen sind,

in dem Wunsch, die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu unterstützen und gemeinsame Forschungsbestrebungen anzuregen,

im Hinblick auf die Befugnis des Europäischen Hochschulinstituts, nach Artikel 3 Absatz 3 des Übereinkommens über die Gründung dieses Instituts Übereinkünfte mit Staaten und internationalen Organisationen zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 11, wurden am 10. Feburar Anmerkung, richtig: Februar) bzw. 19. Juli 1994 abgegeben; das Kooperationsabkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, mit 1. Oktober 1994 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10009949

Dokumentnummer

NOR11010148

Alte Dokumentnummer

N7199440666J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/741/P0/NOR11010148

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