Zu Art. 56 ZKZu Artikel 56, ZK
§ 52.Paragraph 52,
Eine Vernichtung oder Zerstörung im Sinn des Artikels 56 ZK ist nur nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 und 3 zulässig. Eine Vernichtung oder Zerstörung im Sinn des Artikels 56 ZK ist nur nach Maßgabe des Paragraph 51, Absatz 2 und 3 zulässig.