Personen oder Unternehmen, die Gegenstand einer Ermittlung der gem. § 58 Abs. 1 lit. a und b FinStrG zuständigen Zollämter oder einer gemäß § 119g Abs. 3 ermächtigten Behörde sind oder waren undPersonen oder Unternehmen, die Gegenstand einer Ermittlung der gem. Paragraph 58, Absatz eins, Litera a und b FinStrG zuständigen Zollämter oder einer gemäß Paragraph 119 g, Absatz 3, ermächtigten Behörde sind oder waren und
im Verdacht stehen, eine schwere Zuwiderhandlung gegen die Rechtsvorschriften gemäß § 119j Abs. 2 zu begehen, begangen zu haben oder an der Begehung einer solchen Zuwiderhandlung beteiligt zu sein oder gewesen zu sein;im Verdacht stehen, eine schwere Zuwiderhandlung gegen die Rechtsvorschriften gemäß Paragraph 119 j, Absatz 2, zu begehen, begangen zu haben oder an der Begehung einer solchen Zuwiderhandlung beteiligt zu sein oder gewesen zu sein;
bei denen eine solche Zuwiderhandlung festgestellt worden ist, oder
denen wegen einer solchen Zuwiderhandlung eine Verwaltungs- oder gerichtliche Strafe auferlegt wurde;