(1)Absatz eins,In Verwaltungsstrafverfahren wegen der Übertretung von Vorschriften, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen (§ 4 Abs. 2), ist das Verkehrs-Arbeitsinspektorat Partei.In Verwaltungsstrafverfahren wegen der Übertretung von Vorschriften, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen (Paragraph 4, Absatz 2,), ist das Verkehrs-Arbeitsinspektorat Partei.