Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Französischen Republik sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuerumgehung zu verhindern, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen. Zu diesem Zweck haben zu ihren
Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz
im Bundesministerium für Finanzen.
Der Präsident der Französischen Republik:
S. E. Herrn Andre Lewin
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter.
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: