Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1994
Außerkrafttretensdatum
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Bestätigung nach Abs. 1 hat auf einem einheitlichen Formular, das von der Justizverwaltung aufgelegt wird, zu erfolgen. Ihre Aufstellung im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung ist zulässig. Die Bestätigung nach Absatz eins, hat auf einem einheitlichen Formular, das von der Justizverwaltung aufgelegt wird, zu erfolgen. Ihre Aufstellung im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung ist zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016
Gesetzesnummer
10008892
Dokumentnummer
NOR12108134
Alte Dokumentnummer
N6199432699J