Kurztitel

Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Text

Paragraph 2,

Die Bestätigung nach Absatz eins, hat auf einem einheitlichen Formular, das von der Justizverwaltung aufgelegt wird, zu erfolgen. Ihre Aufstellung im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung ist zulässig.