Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1994,
Paragraph 2
01.01.1994
Die Bestätigung nach Absatz eins, hat auf einem einheitlichen Formular, das von der Justizverwaltung aufgelegt wird, zu erfolgen. Ihre Aufstellung im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung ist zulässig.