BESONDERER TEIL
1. Hauptstück
Disziplinarstrafen
1. Abschnitt
Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst leisten
Arten der Strafen
§ 45. Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluß an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind Paragraph 45, Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluß an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind
die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.